Kapitalbildende Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall

Für wen ist das wichtig?

Der Klassiker unter den Vorsorgeprodukten, der den Sofortschutz für die Hinterbliebenen mit der Vorsorge für das Alter verbindet, und zwar unabhängig von der nicht vorhersehbaren demographischen Entwicklung. Angesprochen sind insbesondere Familien, Selbstständige und Alleinerziehende, aber auch alle Personen, die zurzeit oder zukünftig die Sicherung oder Tilgung von Darlehen und Hypotheken planen.

Beschreibung

Die Versicherungssumme wird gezahlt, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer stirbt oder den Ablauf der Versicherung erlebt.

Überschussbeteiligung

Flexible Gestaltungsmöglichkeiten der Überschussverwendung:

  • Erlebensfallbonus
  • Bonus
  • verzinsliche Ansammlung
  • Fondsanlage

Für Verträge nach dem Vermögensbildungsgesetz sind als Überschussverwendung nur Bonus (obligatorisch) oder verzinsliche Ansammlung möglich.

Steuerliche Behandlung

Die Erträge (= Ablaufleistung minus Summe der Beiträge) bei Ablauf der Versicherung werden zu 50 % besteuert, wenn:

  • die Laufzeit mindestens 12 Jahre betrug
  • die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr erfolgte

Ansonsten werden die Erträge zu 100 % besteuert.

 

Hinweis:  Alle Angaben sind allgemein gehalten und ersetzen keine individuelle (auf den persönlichen Bedarf zugeschnittene professionelle) Beratung durch FBS!

 

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