Kapitalbildende Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall
Für wen ist das wichtig?
Der Klassiker unter den Vorsorgeprodukten,
der den Sofortschutz für die Hinterbliebenen mit der Vorsorge für das Alter
verbindet, und zwar unabhängig von der nicht vorhersehbaren demographischen
Entwicklung. Angesprochen sind insbesondere Familien, Selbstständige und
Alleinerziehende, aber auch alle Personen, die zurzeit oder zukünftig die
Sicherung oder Tilgung von Darlehen und Hypotheken planen.
Beschreibung
Die Versicherungssumme wird gezahlt, wenn
die versicherte Person während der Versicherungsdauer stirbt oder den Ablauf der
Versicherung erlebt.
Überschussbeteiligung
Flexible Gestaltungsmöglichkeiten der
Überschussverwendung:
- Erlebensfallbonus
- Bonus
- verzinsliche Ansammlung
- Fondsanlage
Für Verträge nach dem
Vermögensbildungsgesetz sind als Überschussverwendung nur Bonus (obligatorisch)
oder verzinsliche Ansammlung möglich.
Steuerliche Behandlung
Die Erträge (= Ablaufleistung minus Summe
der Beiträge) bei Ablauf der Versicherung werden zu 50 % besteuert, wenn:
- die Laufzeit mindestens 12 Jahre betrug
- die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr erfolgte
Ansonsten werden die Erträge zu 100 %
besteuert.
Hinweis: Alle Angaben sind allgemein
gehalten und ersetzen keine individuelle (auf den persönlichen Bedarf
zugeschnittene professionelle) Beratung durch FBS!