Basis Rente
Sicherheit ein Leben lang, mit
steuerlicher Förderung!
Mit der steuerlich
geförderten Altersvorsorge ist das Thema private Altersvorsorge auch nach
In-Kraft-Treten des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) attraktiv.
Die Basis Rente ist optimal
an die neue Gesetzgebung angepasst und damit ein Produkt für:
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Selbstständige,
die die
Beiträge für diese Form der Altersvorsorge (im Jahr 2009 max. 68% von
20.000 EUR) steuerlich absetzen können.
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Singles, die die Basis-Rente mit einem Berufsunfähigkeitsschutz
kombinieren wollen und keinen Wert auf Todesfallschutz legen.
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Ehepaare, da bei gemeinsamer Veranlagung der doppelte Höchstbeitrag beim
Sonderausgabenabzug (40.000 EUR) gilt.
Leistungsvorteile:
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Lebenslange Rentenzahlung
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Auszahlung ab Vollendung des 60. Lebensjahres
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Pfändungs- und Insolvenzschutz
Persönlicher Vorteil:
Steuervorteil:
Die Leistungen aus den
Leibrentenversicherungen werden schrittweise nachgelagert besteuert, der
steuerpflichtige Anteil für jeden Rentnerjahrgang steigt von 50 % in 2005 bis
auf 100 % in 2040. Die Beiträge zur Basis Rente sind als Sonderausgaben in der
Steuererklärung abzugsfähig (im Jahr 2009 zu 68% - steuerfreier Anteil aus max.
20.000 EUR Vorsorgeaufwendungen) Der Prozentsatz erhöht sich stufenweise bis zum
Jahr 2025 auf 100 Prozent. Stichwort "Hartz IV":
Die Basis
Rente bzw. die darin enthaltenen Vermögenswerte sind "Hartz IV sicher". D. h.,
sie werden bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II nicht herangezogen
Fazit:
Die Basis Rente ist
individuell und vor allen Dingen sicher, da sie die strengen Anforderungen des
Gesetzgebers erfüllt, mit denen die steuerlichen Vorteile genutzt werden können.
Zudem lässt sich die private Vorsorge mit einer Basis Rente hervorragend mit
einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung auf die individuellen Bedürfnisse
abstimmen.
Hinweis: Alle Angaben sind allgemein
gehalten und ersetzen keine individuelle (auf den persönlichen Bedarf
zugeschnittene professionelle) Beratung durch FBS!