Berufsunfähigkeitsversicherung                                                                                                             


Berufsunfähigkeit - das unterschätze Risiko

Für wen ist das wichtig?

Berufsunfähigkeit ist zu einem privaten Lebensrisiko geworden. Wer durch Krankheit (90 % aller Ursachen) oder Unfall seine Arbeitskraft verliert, steht oft vor dem Nichts. Vorsorgebedarf ist für alle gesunden Personen, beim Auszubildenden angefangen, gegeben, damit z. B. die eigene Versorgung und die der Familie nicht gefährdet ist. Nach Maßgabe der gewünschten und im Rahmen des Versicherungsschutzes möglichen Leistungen bieten sich unterschiedliche finanzielle Absicherungen des Berufsunfähigkeitsrisikos an.

Beschreibung

Wird die versicherte Person vor Ablauf der Versicherungsdauer berufsunfähig, ergibt sich Folgendes:

  • Eine Berufsunfähigkeitsrente, die im Falle der Berufsunfähigkeit längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer gezahlt wird.
  • Zahlung einer einmaligen Übergangshilfe im Berufsunfähigkeitsfall. Die Höhe der Übergangshilfe ist an die vereinbarte Rentenhöhe der Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt und beträgt sechs Monatsrenten.

Bei Eintritt bestimmter Ereignisse innerhalb vorgegebener Grenzen haben die Versicherten ein Recht auf Nachversicherungsgarantie. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden kann.

Weitere Vorteile:

  • Verzicht auf die Möglichkeit der abstrakten Verweisung für Berufstätige
  • Keine Verpflichtung zu Umschulung
  • Weltgeltung
  • 100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit.
  • uvm.  

Steuerliche Behandlung

Die BU -Renten werden nur mit dem Ertragsanteil für abgekürzte Leibrenten besteuert.



Hinweis:  Alle Angaben sind allgemein gehalten und ersetzen keine individuelle (auf den persönlichen Bedarf zugeschnittene professionelle) Beratung durch FBS!

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