Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeit - das unterschätze
Risiko
Für wen ist das wichtig?
Berufsunfähigkeit ist zu einem privaten
Lebensrisiko geworden. Wer durch Krankheit (90 % aller Ursachen) oder Unfall
seine Arbeitskraft verliert, steht oft vor dem Nichts. Vorsorgebedarf ist für
alle gesunden Personen, beim Auszubildenden angefangen, gegeben, damit z. B. die
eigene Versorgung und die der Familie nicht gefährdet ist. Nach Maßgabe der
gewünschten und im Rahmen des Versicherungsschutzes möglichen Leistungen bieten
sich unterschiedliche finanzielle Absicherungen des Berufsunfähigkeitsrisikos
an.
Beschreibung
Wird die versicherte Person vor Ablauf der
Versicherungsdauer berufsunfähig, ergibt sich Folgendes:
- Eine Berufsunfähigkeitsrente, die im Falle der Berufsunfähigkeit
längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer gezahlt wird.
- Zahlung einer einmaligen Übergangshilfe im Berufsunfähigkeitsfall.
Die Höhe der Übergangshilfe ist an die vereinbarte Rentenhöhe der
Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt und beträgt sechs Monatsrenten.
Bei Eintritt bestimmter Ereignisse innerhalb
vorgegebener Grenzen haben die Versicherten ein Recht auf Nachversicherungsgarantie. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz
ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden kann.
Weitere Vorteile:
- Verzicht auf
die Möglichkeit der abstrakten Verweisung für Berufstätige
- Keine Verpflichtung zu Umschulung
- Weltgeltung
- 100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit.
- uvm.
Steuerliche Behandlung
Die BU -Renten werden nur mit dem
Ertragsanteil für abgekürzte Leibrenten besteuert.
Hinweis: Alle Angaben sind allgemein
gehalten und ersetzen keine individuelle (auf den persönlichen Bedarf
zugeschnittene professionelle) Beratung durch FBS!