Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung dient der
finanziellen Absicherung besonderer Aufwendungen im Sterbefall (z. B. auch zur
Finanzierung der Erbschaftsteuer).
Die Versicherungssumme wird beim Tod der
versicherten Person fällig.
Bei Tod in den ersten drei
Versicherungsjahren werden anstatt der vollen Versicherungssumme die vom Kunden
gezahlten Beiträge (ohne Zinsen) geleistet. Diese Einschränkung gilt jedoch
nicht bei einem Unfalltod.
Bei einem Eintrittsalter von bis zu 75
Jahren und Versicherungssummen von 3.000 bis 10.000 Euro hat nahezu jeder die
Möglichkeit, im Todesfall entstehende Kosten bei der die Sterbegeldversicherung
abzusichern. Hinzu kommt die Überschussbeteiligung, die den Versicherungsschutz
noch erhöht.
Keine Gesundheitsfragen
Der Abschluss einer
Sterbegeldversicherung ist sehr einfach. So müssen im Kurzantrag keine
Gesundheitsfragen beantworten. Nur Personen, für die bereits eine Einstufung in
eine Pflegestufe der Pflegepflichtversicherung erfolgt ist oder beantragt wurde
oder einem anderen Versicherer abgelehnt wurde, sind nicht versicherbar.
Hinweis: Alle Angaben sind allgemein
gehalten und ersetzen keine individuelle (auf den persönlichen Bedarf
zugeschnittene professionelle) Beratung durch FBS!