Sterbegeldversicherung

Die Sterbegeldversicherung dient der finanziellen Absicherung besonderer Aufwendungen im Sterbefall (z. B. auch zur Finanzierung der Erbschaftsteuer).

Die Versicherungssumme wird beim Tod der versicherten Person fällig.

Bei Tod in den ersten drei Versicherungsjahren werden anstatt der vollen Versicherungssumme die vom Kunden gezahlten Beiträge (ohne Zinsen) geleistet. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht bei einem Unfalltod.

Bei einem Eintrittsalter von bis zu 75 Jahren und Versicherungssummen von 3.000 bis 10.000 Euro hat nahezu jeder die Möglichkeit, im Todesfall entstehende Kosten bei der die Sterbegeldversicherung abzusichern. Hinzu kommt die Überschussbeteiligung, die den Versicherungsschutz noch erhöht.

Keine Gesundheitsfragen
Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist sehr einfach. So müssen im Kurzantrag keine Gesundheitsfragen beantworten. Nur Personen, für die bereits eine Einstufung in eine Pflegestufe der Pflegepflichtversicherung erfolgt ist oder beantragt wurde oder einem anderen Versicherer abgelehnt wurde, sind nicht versicherbar.
 

Hinweis:  Alle Angaben sind allgemein gehalten und ersetzen keine individuelle (auf den persönlichen Bedarf zugeschnittene professionelle) Beratung durch FBS!

 

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