Rentenversicherung

Aufgeschobene Rentenversicherungen – Privat Rente

Alle Personen, ob jung oder älter, die keinen besonderen Todesfallschutz benötigen, denen es jedoch um die Absicherung eines langen Lebens geht, sorgen mit einer Privatrente bestens vor. Im Gegensatz zu sonstigen Kapitalanlageformen besteht nie die Gefahr, dass das Versorgungskapital selbst bei Erreichen eines ungewöhnlich hohen Alters vorzeitig aufgezehrt wird. Die Rente wird ab einem späteren fest vereinbarten Zeitpunkt gezahlt; innerhalb der Aufschubzeit wird der erforderliche Kapitalwert bis zum Beginn der Rentenzahlung angespart.

Auch Personen, die für Dritte Rentenverpflichtungen eingegangen sind, z. B. Unterhaltsverpflichtungen für Angehörige, können diese Verpflichtungen ganz oder teilweise abdecken und so das Risiko einer sehr langen Rentenzahlung dem Versicherer übertragen.

Beschreibung

Die Rente wird ab dem Rentenbeginn an entsprechend der gewählten Rentenzahlweise gezahlt, so lange die versicherte Person lebt. Folgende Leistungen für den Todesfall können jeweils vereinbart werden. Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, werden die eingezahlten Beiträge zurückgezahlt.

Rentengarantie bedeutet, dass bei Tod der versicherten Person die Rente für die vereinbarte Dauer weitergezahlt wird (bis zu 20 Jahre).

Überschussbeteiligung

Flexible Gestaltung der Überschussverwendung:

  • Fondsanlage
  • Steigende Überschussrente
  • Variable Überschussrente
  • Fallende Überschussrente

Steuerliche Behandlung

Die Leistungen aus der Rentenversicherung werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert, der zum 01.01.2005 deutlich gesenkt wurde.

 

Hinweis:  Alle Angaben sind allgemein gehalten und ersetzen keine individuelle (auf den persönlichen Bedarf zugeschnittene professionelle) Beratung durch FBS!

 

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