Rentenversicherung
Aufgeschobene
Rentenversicherungen – Privat Rente
Alle Personen, ob jung oder älter, die
keinen besonderen Todesfallschutz benötigen, denen es jedoch um die Absicherung
eines langen Lebens geht, sorgen mit einer Privatrente bestens vor. Im Gegensatz
zu sonstigen Kapitalanlageformen besteht nie die Gefahr, dass das
Versorgungskapital selbst bei Erreichen eines ungewöhnlich hohen Alters
vorzeitig aufgezehrt wird. Die Rente wird ab einem späteren fest vereinbarten
Zeitpunkt gezahlt; innerhalb der Aufschubzeit wird der erforderliche Kapitalwert
bis zum Beginn der Rentenzahlung angespart.
Auch Personen, die für Dritte
Rentenverpflichtungen eingegangen sind, z. B. Unterhaltsverpflichtungen für
Angehörige, können diese Verpflichtungen ganz oder teilweise abdecken und so das
Risiko einer sehr langen Rentenzahlung dem Versicherer übertragen.
Beschreibung
Die Rente wird ab dem Rentenbeginn an
entsprechend der gewählten Rentenzahlweise gezahlt, so lange die versicherte
Person lebt. Folgende Leistungen für den Todesfall können jeweils vereinbart
werden. Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, werden die eingezahlten
Beiträge zurückgezahlt.
Rentengarantie bedeutet, dass bei Tod der
versicherten Person die Rente für die vereinbarte Dauer weitergezahlt wird (bis
zu 20 Jahre).
Überschussbeteiligung
Flexible Gestaltung der
Überschussverwendung:
- Fondsanlage
- Steigende Überschussrente
- Variable Überschussrente
- Fallende Überschussrente
Steuerliche Behandlung
Die Leistungen aus der Rentenversicherung
werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert, der zum 01.01.2005 deutlich gesenkt
wurde.
Hinweis: Alle Angaben sind allgemein
gehalten und ersetzen keine individuelle (auf den persönlichen Bedarf
zugeschnittene professionelle) Beratung durch FBS!