Pflegeversicherung                                                                                                             


Eine Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen
In Deutschland leben heute rund 2,6 Millionen pflegebedürftige Menschen. Im hohen Alter ist bereits aktuell jeder Zweite auf Pflegeleistungen angewiesen. Weil die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Grundversorgung absichert und die tatsächlichen Pflegekosten in der Regel höher ausfallen, ist eine zusätzliche private Vorsorge wichtig.


3 Beispiele was in einem Pflegefall passieren kann.
(Quelle: Ideal Versicherung)

Bei einer jungen Familie
Bei einem Eigenheimbesitzer
Bei einem mit Sparguthaben

 

 

 

 

 

 

 

Von vielen Versicherungsgesellschaften werden zwei Arten von Pflegezusatzversicherungen bevorzugt angeboten, die das Risiko von privaten Zuzahlungen abfangen oder mildern sollen.

1. Pflegerentenversicherung
Wenn der Versicherte pflegebedürftig wird, zahlt die Versicherung je nach Hilfebedarf eine monatliche Rente aus. Bei dieser Versicherungsart gibt es unterschiedliche Vertragsvarianten.

2. Pflegetagegeldversicherung
Gegen Nachweis der Pflegebedürftigkeit ein vereinbarter fester Geldbetrag für jeden Pflegetag gezahlt wird. Das Tagegeld wird unabhängig von den tatsächlichen Kosten der Pflege überwiesen. Eine Pflegezusatzversicherung wird mit einer staatlichen Zulage gefördert, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllt. Die Zulage beträgt pro Jahr 60 Euro.

 

Hinweis:  Alle Angaben sind allgemein gehalten und ersetzen keine individuelle (auf den persönlichen Bedarf zugeschnittene professionelle) Beratung durch FBS!

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